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Sicherheitsmerkmale des digitalen Studierendenausweises
1. Voraussetzung zum Abrufen des digitalen Studierendenausweises
Der Abruf des digitalen Studierendenausweises ist für alle ordentlich eingeschriebenen / zurückgemeldeten Studierenden möglich. Ist eine Einschreibung /Rückmeldung (noch) nicht vollständig erfolgt (bspw. aufgrund ausstehender Zahlungen, Praktikanachweise etc.) kann der Ausweis nicht abgerufen werden.
2. Online-Aktualisierung und Offline-Speicherung
Nach erfolgter Exmatrikulation durch das Studierendensekretariat steht die Ausweisfunktion direkt nicht mehr zur Verfügung. Heißt, der Ausweis kann nicht längher online abgerufen werden. Eine Offline-Anzeige ist noch 7 Tage möglich. Diese bedingt allerdings, dass sich das gesamte Smartphone durchgängig im Offline-Modus befindet. Das jeweilige Aktualisierungsdatum wird über dem Ausweis angezeigt. Eine Aktualisierung kann durch „herunterziehen“ (Finger auf das Display legen, herunterstreichen und kurz halten) aktiv angestoßen werden.
3. Gültigkeit nur mit Lichtbild
Der digitale Studierendenausweis ist nur mit Lichtbild gültig. Alle zum WiSe 2025/2026 neu Eingeschriebenen mussten im Bewerbungsprozess verpflichtend ein Bild hochladen. Alle Bestandsstudierenden müssen dies, um den digitalen Ausweis nutzen zu können, noch aktiv im Campus-Portal tun. Dies ist bis zum 31.12.2025 möglich. Eine Anleitung findet sich unter https://wiki.w-hs.de/campus-portal:studierende:studierendenverwaltung:bildupload. Ab dem 05.01.2026 kann ein Upload / Austausch des Bildes ausschließlich durch die Mitarbeiter:innen des Studierendenservices erfolgen.