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Sicherheitsmerkmale des digitalen Studierendenausweises
1. Voraussetzung zum Abrufen des digitalen Studierendenausweises
Der Abruf des digitalen Studierendenausweises ist für alle ordentlich eingeschriebenen / zurückgemeldeten Studierenden möglich. Ist eine Einschreibung /Rückmeldung (noch) nicht vollständig erfolgt (bspw. aufgrund ausstehender Zahlungen, Praktikanachweise etc.) kann der Ausweis nicht abgerufen werden.
2. Online-Aktualisierung und Offline-Speicherung
Nach erfolgter Exmatrikulation durch das Studierendensekretariat steht die Ausweisfunktion direkt nicht mehr zur Verfügung. Heißt, der Ausweis kann nicht länegr online abgerufen werden. Eine Offline-Anzeige ist noch 7 Tage möglich. Diese bedingt allerdings, dass sich das gesamte Smartphone durchgängig im Offline-Modus befindet.